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Cannabis Legalisierung

Cannabis Legalisierung Deutschland: Das wird sich verändern

Geschrieben von: Jakob Malkmus

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Lesezeit 6 min

Über den Autor:
Happy420 Gründer Jakob

Jakob Malkmus - Gründer von Happy420


Als holistischer Ernährungsberater, Naturliebhaber und Kräuterkundler teilt Jakob Malkmus die Überzeugung, dass wir in der Lage sind, unsere Vitalität zu steigern und Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Immer mehr Menschen streben eine optimale und natürliche Versorgung mit Nährstoffen an. Er liebt es seit Jahren, sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich der holistischen Gesundheit weiter zu entwickeln und mit anderen zu teilen.

Endlich ist es soweit! Ab dem 1. April tritt die Cannabis-Legalisierung in Kraft – und damit kannst du das grüne Kraut bald legal kaufen und im privaten Rahmen genießen. Ein Schritt, auf den viele sehnsüchtig gewartet haben. Aber natürlich wirft das auch Fragen auf: Was genau wird sich ändern? Welche Regeln gelten dann? Genau das wollen wir jetzt mal unter die Lupe nehmen. Los geht’s!

April April

Ab dem 1. April wird Cannabis Legal. Ein Grund zu feiern für alle Cannabis Liebhaber. Durch das Datum könnte man meinen, das sei alles nur ein Scherz. 

Inhaltsverzeichnis:

Wichtige Fakten zur Cannabis Legalisierung

Kommen wir direkt zu den wichtigen Fakten: Was ist ab dem 1. April eigentlich erlaubt und was darfst du dann wirklich?

Konsum: Der Konsum von Cannabis wird ab dem 1. April offiziell legal sein. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen dann legal Cannabis konsumieren. Allerdings solltest du unbedingt vermeiden, dich in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten aufzuhalten – da kann es sonst Ärger geben!

Legaler Erwerb und Anbau: Endlich musst du deine Pflanzen nicht mehr verstecken! Ab April darfst du offiziell bis zu drei Cannabispflanzen zuhause haben und die Ernte ganz nach deinem Belieben nutzen. Verkaufen oder sogar Teilen deiner Ernte bleibt aber weiterhin verboten und illegal!

Mitführen von Cannabis: Auch das Mitführen von Cannabis wird ab April entspannter. Du musst dir keine Sorgen mehr machen, direkt von der Polizei erwischt zu werden, wenn du einen Joint dabei hast. Du darfst dann bis zu 25 Gramm Cannabis bei dir tragen.

Anbau von Cannabis

Um Cannabis legal zu bekommen, musst du wohl auf deine eigenen Zimmerpflanzen setzen. Ab sofort darfst du bis zu drei Cannabispflanzen zuhause anbauen und die Ernte selbst nutzen. Jeglicher privater Kauf – etwa bei deinen Lieblingsdealern – bleibt weiterhin illegal. Aber keine Panik: Das bedeutet nicht, dass du nur noch dein eigenes Gras rauchen darfst. Ziel ist es vor allem, den Schwarzmarkt einzudämmen, indem Konsumenten ihre Buds lieber selbst anbauen. Für alle, die nicht selbst anbauen wollen, gibt es ab Juli offizielle Abgabestellen für Cannabis.


Zum Eigenanbau: Das neue Gesetz erlaubt dir den privaten Anbau weiblicher blühender Pflanzen und begrenzt den Besitz auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Person. Diese 50 Gramm beziehen sich ausschließlich auf das getrocknete Gewicht, nicht auf das frische. Zeitliche Begrenzungen für Besitz oder Anbau gibt es nicht, aber Ernte und Trocknung müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.


Wichtig: Gemeinsamer Besitz mit Mitbewohnern ist nicht erlaubt. In einer WG gilt für jede Person ein separates Limit von 50 Gramm, egal wie viele Leute dort wohnen. Pflanzen und Vorräte müssen klar gekennzeichnet sein, damit jeder seine eigene Verantwortung trägt. Das Teilen von Pflanzen oder Besitz über verschiedene Haushalte hinweg ist verboten – deine Ernte gehört nur dir!


Falls du deine Pflanzen nicht drinnen ziehen willst, ist auch der Anbau im Garten erlaubt – dazu zählen auch Schrebergärten. Wichtig ist, dass du geeignete Sicherheitsmaßnahmen triffst, um Dritten den Zugriff zu verwehren. Ein Zaun oder ein abgeschlossenes Gewächshaus reichen aus, Sichtschutz ist nicht zwingend nötig.


Insgesamt zeigen die neuen Regeln zum Eigenanbau in Deutschland klare Grenzen und Vorgaben, die legalen Anbau ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch verhindern sollen.

Verarbeitung von Cannabis Resten und Überschüssen

Falls du mal mehr als 50 Gramm Cannabis verarbeitet hast, solltest du wissen: Das ist strafbar. Die 50-Gramm-Grenze bei deiner Ernte ist wirklich das absolute Maximum und sollte unbedingt eingehalten werden. Ob das sofortige Vernichten oder Entsorgen von überschüssigem Cannabis nach der Ernte noch als strafbarer Besitz gilt, wird aktuell noch diskutiert. Eine klare Regelung zur Entsorgung von Cannabisüberschüssen gibt es bisher nicht.

Cannabis rauchen
Foto von Elsa Olofsson: https://www.pexels.com/de-de/foto/fashion-mann-menschen-gesicht-18512102/

Cannabis und Autofahren

Zum Thema Cannabis und Autofahren gibt es ab dem 1. April einige Änderungen. Der regelmäßige Cannabis-Konsum führt jetzt nicht mehr automatisch zum Führerscheinverlust. Stattdessen sind künftig nur noch Missbrauch und Abhängigkeit entscheidend für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Aber was heißt das genau?


Wenn du während der Fahrt kontrolliert wirst, kann es trotzdem Ärger geben, wenn noch THC in deinem Blut nachweisbar ist. Es wird aber erwartet, dass die Grenzwerte für THC im Blut angepasst werden, was die rechtliche Bewertung von Cannabis im Straßenverkehr verändern könnte. Wie genau sich das auswirkt, bleibt spannend.


Die neuen Regeln in der Fahreignungsverordnung sollen besonders Personen helfen, die bereits eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) hinter sich haben und ihren Führerschein zurückbekommen wollen.


Was die Probezeit betrifft, ändert sich nichts: Für Fahranfänger gelten dieselben strengen Regeln wie für alle anderen. Es gibt keine Toleranzgrenze für Drogenkonsum, und auch hier sind Missbrauch und Abhängigkeit die entscheidenden Faktoren.

Polizeikontrollen

Solltest du mal in eine Polizeikontrolle geraten und regelmäßig Cannabis konsumieren, wird empfohlen, keine Aussage zu machen und freiwillige Maßnahmen abzulehnen. Wichtig ist, kein Risiko einzugehen und niemals unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren.


Durch den Wegfall von über 300.000 Fällen, die die Polizei jährlich bearbeiten muss, werden wohl mehr Ressourcen für Verkehrskontrollen frei. Unser Lieblings-Bundesland Bayern hat sogar schon angekündigt, verstärkt solche Kontrollen durchzuführen.

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Amnestieregelung für laufende Verfahren

Falls du gerade in einem laufenden Verfahren wegen Cannabis steckst, gibt’s gute Neuigkeiten: Alle Fälle, die unter das neue Gesetz fallen, werden automatisch eingestellt – und du musst keinen Antrag stellen. Klingt doch super, oder? Für alle, deren Verfahren wegen Cannabis schon abgeschlossen ist, sieht es leider nicht so rosig aus: Diese Urteile bleiben bestehen.


Eine witzige Sache noch: Ab dem 1. April muss beschlagnahmtes Cannabis theoretisch zurückgegeben werden, weil dann die rechtliche Grundlage dafür wegfällt. Ob das wirklich passieren wird? Da sind wir skeptisch, aber wir bleiben auf jeden Fall dran und beobachten die Sache!

Änderung von Bewährungsauflagen

Falls du gerade auf Bewährung bist und schon voller Vorfreude auf die Legalisierung bist, müssen wir dich leider enttäuschen. Die Teillegalisierung von Cannabis ändert nämlich nichts an deinen Bewährungsauflagen. Diese beziehen sich auf das Verbot, illegale Drogen zu konsumieren – und da Cannabis weiterhin illegal bleibt, gelten die Auflagen weiter.

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Was ist eigentlich Happy420?

 

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Fazit:

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein riesiger Schritt nach vorne für alle, die sich eine Lockerung der strengen Gesetze gewünscht haben. Aber wie bei allem gibt’s auch hier Regeln, die du kennen und beachten solltest, damit am Ende nichts aus dem Ruder läuft. Also genießt die neuen Freiheiten, aber bleibt dabei immer schön realistisch und verantwortungsbewusst!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Cannabis Legalisierung

Darf Cannabis während eines Fluges mitgeführt werden?

Das Mitführen von Cannabis auf Flugreisen innerhalb Deutschlands ist wahrscheinlich unproblematisch, ebenso wie das Versenden von Substanzen per Post.

Wird es ein Bußgeld geben, wenn man die legale Grenze des besitzes überschreitet?

Zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis zu besitzen, kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 €. In der Realität dürfte das Bußgeld jedoch niedriger ausfallen. Bei Straftaten wie dem Besitz von 70 Gramm Cannabis könnte eine Hausdurchsuchung stattfinden, aber Strafen dürften im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegen.

Darf man Cannabis im Auto als Duftbaum aufhängen?

Das Aufhängen von Cannabis als Duftbaum im Auto ist rechtlich unproblematisch, da es keinen Konsum darstellt. Parken des Autos vor der Schule wäre auch erlaubt.

Gibt es Regelungen rund um die Ein- und Ausfuhr von Cannabis?

Die Mitnahme von Cannabis in die Niederlande und anschließende Rückkehr damit stellt eine strafbare Ausfuhr und Einfuhr dar.

Könnte sich das Gesetz wieder ändern?

Ja das könnte leider passieren. Es besteht die Möglichkeit, dass eine neue Regierung das Cannabisgesetz wieder ändert, wenn beispielsweise Friedrich XXX, eventuell als Bundeskanzler mit Unterstützung der AFD, an die Macht käme. Eine solche Regierung könnte beschließen, das Gesetz rückgängig zu machen und Cannabis wieder ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen.

Darf Cannabis in Raucherbereichen an öffentlichen Plätzen geraucht werden?

Für den Konsum von Cannabis gelten die gleichen Regeln wie für Zigarettenkonsum. Solange kein Konsumverbot besteht, darf Cannabis dort konsumiert werden, wo auch Zigaretten geraucht werden dürfen.

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