Cannabis Legalisierung Deutschland: Das wird sich verändern
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Geschrieben von: Jakob Malkmus
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Jakob Malkmus - Gründer von Happy420
Als holistischer Ernährungsberater, Naturliebhaber und Kräuterkundler teilt Jakob Malkmus die Überzeugung, dass wir in der Lage sind, unsere Vitalität zu steigern und Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Immer mehr Menschen streben eine optimale und natürliche Versorgung mit Nährstoffen an. Er liebt es seit Jahren, sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich der holistischen Gesundheit weiter zu entwickeln und mit anderen zu teilen.
Endlich ist es soweit! Die Cannabis Legalisierung wird zum 1. April in Kraft treten und es ist endlich möglich, das geliebte grüne Zeug nicht mehr nur auf dem Schwarzmarkt zu kaufen und es im privaten Kreis zu rauchen. Etwas, worauf ganz viele Menschen gewartet haben. Doch bei diesen News stellt sich dann doch die ein oder andere Frage. Was wird sich überhaupt ändern? Und welche rechtlichen Regelungen wird es geben? Das schauen wir uns jetzt mal genauer an. Los geht’s!
Ab dem 1. April wird Cannabis Legal. Ein Grund zu feiern für alle Cannabis Liebhaber. Durch das Datum könnte man meinen, das sei alles nur ein Scherz.
Dann kommen wir doch direkt mal zu den wichtigen Fakten. Was ist alles ab dem 1. April erlaubt und was darf man dann überhaupt?
Konsum: Der Konsum von Cannabis wird offiziell legal sein. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis konsumieren. Wichtig ist dabei allerdings, sich nicht zu nah an Schulen, Kinderspielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten aufzuhalten. Denn das kann zu Problemen führen!
Legaler Erwerb und Anbau: Endlich musst du deine Pflanzen nicht mehr verstecken. Offiziell darfst du ab April bis zu drei Cannabispflanzen bei dir Zuhause stehen haben und deine Ernte für dich verwenden, wie du magst. Verkaufen oder auch Teilen darfst du deine Ernte allerdings nicht! Das ist weiterhin illegal.
Mitführen von Cannabis: Auch das Mitführen von Cannabis wird etwas lockerer für dich. Du musst also nicht mehr Angst haben, direkt von einem Polizisten mit einem Joint erwischt zu werden. Du darfst ab April bis zu 25 g Cannabis mit dir herumführen.
Damit du Cannabis legal erwerben kannst, musst du wohl deine eigenen Cannabis Zimmerpflanzen anbauen. Du darfst bis zu drei Cannabispflanzen bei dir zuhause anbauen und die Ernte bei dir zuhause verwenden. Jeglicher anderer privater Erwerb bleibt weiterhin illegal, so wie der Kauf von deinen Lieblings Dealern. Aber keine Sorge, das heißt nicht, dass du nur noch dein eigenes Zeug rauchen darfst. Es geht nur darum, dass der Schwarzmarkt minimiert wird. Deswegen sollen Konsumenten ihre Buds lieber selber anbauen. Wer nicht selber anbauen möchte, kann ab Juli in offiziellen Abgabestellen Cannabis erhalten!
Zurück zum Eigenanbau. Das neue Gesetz erlaubt dir den privaten Anbau von weiblichen blühenden Pflanzen und beschränkt den Besitz auf 50 g getrocknetes Cannabis pro Person. Diese 50 g beziehen sich auch ausschließlich auf das getrocknete Gewicht, nicht auf das frische Gewicht. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen für den Besitz oder Anbau, jedoch ist das Ernten und Trocknen gemäß der Gesetzesvorgaben durchzuführen.
Ein gemeinsamer Besitz mit deinen Mitbewohnern ist dabei allerdings nicht erlaubt. In einer WG gilt die Regel, dass pro Person ein Besitz von 50 g erlaubt ist, ganz egal wie viele andere Menschen noch in der Wohnung leben. Dabei ist wichtig, die Pflanzen und Grasvorräte klar zu kennzeichnen, um die individuelle Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Das Teilen von Pflanzen oder Besitz zwischen verschiedenen Haushalten ist dabei nicht erlaubt. Deine Ernte gehört dir und zwar nur dir!
Wenn du deine Cannabis Pflanzen wegen verschiedenen Faktoren nicht in deinem Haus anpflanzen möchtest, darfst du das selbstverständlich auch in deinem Garten. Darunter zählen auch Schrebergärten. Das Wichtigste dabei ist, dass du geeignete Sicherheitsmaßnahmen triffst, um den Zugriff durch Dritte zu verhindern. Ein normaler Zaun oder ein abgeschlossenes Gewächshaus sind mögliche Optionen, während Sichtschutz nicht erforderlich ist.
Insgesamt zeigt sich, dass die aktuellen Gesetze zum Eigenanbau von Cannabis in Deutschland klare Grenzen und Regelungen vorsehen, um einen legalen Anbau zu ermöglichen und den Missbrauch zu verhindern.
Solltest du einmal mehr als 50 g Cannabis verarbeitet haben, dann ist es wichtig zu wissen, dass das strafbar ist. 50 g sind wirklich die oberste Grenze bei deiner Ernte und diese solltest du auch einhalten. Ob das Vernichten und Entsorgen der überschüssigen Ernte direkt nach dem geerntet wird, keinen strafbaren Besitz darstellt, wird weiterhin diskutiert. Es wird jedoch keine klare Richtlinie zur Entsorgung von Cannabisüberschüssen gegeben.
Zum Thema Cannabis und Autofahren gibt es auch einige Änderungen zum 1. April. Der regelmäßige Konsum von Cannabis führt jetzt nicht mehr direkt zum Verlust des Führerscheins und zu dem auch zum Verlust der Fahrerlaubnis. Stattdessen sind nur noch Missbrauch und Abhängigkeit relevante Kriterien für den Entzug des Führerscheins. Aber was bedeutet das?
Wenn du während dem Autofahren in eine Kontrolle kommst und geprüft wird, ob du Drogen zu dir genommen hast, könnte es immer noch zu Problemen kommen, wenn du einen Restwert an THC in dir trägst. Es wird jedoch damit gerechnet, dass es eine Anpassung der Grenzwerte für den THC-Gehalt im Blut geben wird, was Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung von Cannabis im Straßenverkehr haben wird. Es bleibt also weiterhin spannend, wie sich diese Änderungen auf die Rechtsprechung auswirken werden.
Die Änderungen in der Fahreignungsverordnung sollen die Chancen von Personen, die bereits eine MPU durchlaufen, verbessern. Wenn sich die Kriterien für die Fahreignung ändern, kann sich das positiv für diejenigen auswirken, die ihren Führerschein wieder bekommen möchten.
Gibt es eigentlich Änderungen für die Probezeit? In der Probezeit gelten für den Konsum von Betäubungsmitteln genau dieselben Regeln wie für den Rest der Fahrzeit. Es gibt keine Toleranzgrenze, und auch hier werden Missbrauch und Abhängigkeit als ausschlaggebende Kriterien betrachtet.
Solltest du in die Situation kommen, dass du in eine Polizeikontrolle rein rutschst und regelmäßig Cannabis zu dir nimmst, wird empfohlen, die Aussage zu verweigern und freiwillige Maßnahmen abzulehnen. Dabei ist die Empfehlung kein Risiko einzugehen und nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren.
Mit dem Wegfall von über 300.000 Taten, die die Polizei jährlich verfolgen muss, werden wahrscheinlich mehr Ressourcen in Verkehrskontrollen investiert. Unser Lieblings-Bundesland Bayern hat bereits angekündigt, vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen.
Wenn du in einem laufenden Verfahren in Bezug auf Cannabis steckst, haben wir hier eine gute Neuigkeit für dich. Alle laufenden Verfahren, die unter die neue Gesetzeslage fallen, werden automatisch eingestellt, ohne dass du als Angeklagter einen Antrag stellen musst. Hört sich nice an, oder? Für all diejenigen, die auch schonmal ein Verfahren rund um Cannabis hatten, dieses aber bereits durch ist, haben wir keine guten Neuigkeiten. Denn dieses Verfahren bzw. die bereits abgeurteilte Straftat bleibt bestehen.
Witzig ist auch, dass ab dem 1. April beschlagnahmtes Cannabis theoretisch zurückgegeben werden muss, da es dann keine Rechtsgrundlage mehr für die Beschlagnahme gibt. Ob das passieren wird, wagen wir zu bezweifeln. Wir bleiben aber weiterhin gespannt.
Wenn du auf Bewährung und jetzt schon voller vorfreude auf die Legalisierung bist und Luftsprünge machst müssen wir dich leider enttäuschen. Denn auch die Teil Legalisierung von Cannabis ändert nichts an den Bewährungsauflagen. Solche Auflagen beziehen sich auf das Verbot des Konsums illegaler Drogen, und da Cannabis weiterhin illegal ist, bleibt die Auflage bestehen.
Was ist eigentlich Happy420?
Happy420 steht für natürliche Produkte mit Herz und Leidenschaft. All unsere Räucherprodukte aus Hanf sind zu 100% natürlich, EU-zertifiziert, frei von Pestiziden und Herbiziden, um dir zu gefallen. Selbstverständlich achten wir dabei streng auf Nachhaltigkeit in der Herstellung und faire Arbeitsbedingungen. Die Produktionsprozesse werden von uns regelmäßig überwacht, um eine gleichbleibende Qualität gewährleisten zu können. Nur so schaffen wir es dich glücklich zu machen.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein riesiger Schritt nach vorn für alle, die sich eine Lockerung der strengen Gesetze gewünscht haben. Aber wie bei allem gibt es Regeln, die es zu beachten gilt, damit das Ganze nicht im Chaos endet. Also, genießt die neuen Freiheiten, aber bleibt dabei immer schön auf dem Boden der Tatsachen!
Das Mitführen von Cannabis auf Flugreisen innerhalb Deutschlands ist wahrscheinlich unproblematisch, ebenso wie das Versenden von Substanzen per Post.
Zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis zu besitzen, kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 €. In der Realität dürfte das Bußgeld jedoch niedriger ausfallen. Bei Straftaten wie dem Besitz von 70 Gramm Cannabis könnte eine Hausdurchsuchung stattfinden, aber Strafen dürften im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegen.
Das Aufhängen von Cannabis als Duftbaum im Auto ist rechtlich unproblematisch, da es keinen Konsum darstellt. Parken des Autos vor der Schule wäre auch erlaubt.
Die Mitnahme von Cannabis in die Niederlande und anschließende Rückkehr damit stellt eine strafbare Ausfuhr und Einfuhr dar.
Ja das könnte leider passieren. Es besteht die Möglichkeit, dass eine neue Regierung das Cannabisgesetz wieder ändert, wenn beispielsweise Friedrich XXX, eventuell als Bundeskanzler mit Unterstützung der AFD, an die Macht käme. Eine solche Regierung könnte beschließen, das Gesetz rückgängig zu machen und Cannabis wieder ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen.
Für den Konsum von Cannabis gelten die gleichen Regeln wie für Zigarettenkonsum. Solange kein Konsumverbot besteht, darf Cannabis dort konsumiert werden, wo auch Zigaretten geraucht werden dürfen.
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